Haushaltsrede zum Haushalt 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
eine pessimistische Annahme des Haushaltes liegt wohl im Naturell eines jeden Kämmerers und gehört zu seiner Jobbeschreibung. Diese vorsichtigen Schätzungen verursachten aber Steuererhöhungen. Diese wurden mit der Ankündigung einer drohenden Haushaltssicherung im letzten Jahrzehnt mehrfach durchgesetzt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird oft über die Notwendigkeit von Investitionen und zu erhöhenden Ansätzen im Haushalt gesprochen. Da wir als Kommunalpolitiker das nur bedingt beurteilen können, ob diese Projekte mit der vorhandenen Mannschaft im Rathaus umsetzbar ist oder nicht, wollen wir diese Notwendigkeiten auch nicht in Frage stellen. Im Nachhinein zeigt sich dann aus verschiedenen Gründen eine deutliche Abweichung. In meiner Haushaltsrede im letzten Jahr kritisierte ich diesen Punkt bereits und nannte dort eine durchschnittliche jährliche Abweichung von 2,2 Mio. € in den letzten 10 Jahren an. Und siehe da: Für das Jahr 2023 haben wir zwar ein negatives Ergebnis von einer halben Mio. €, das sich aber mit der Ausgleichsrücklage in unserer Größenordnung ohne weiteres ausgleichen lässt. Geplant wurde aber mit einem Minus von 2,2 Mio. € - erneut eine Abweichung von 1,7 Mio. €. Bei diesen Summen muss man sich dann tatsächlich fragen: War die letzte Steuererhöhung, die den Haushalt ca. 400.000€ € mehr eingebracht hat, erforderlich? Die Antwort muss sich jeder selbst geben, der hier abstimmt! Die rein rechnerisch zu hohe Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage im Planjahr 2027 im letzten Haushalt, die dafür gesorgt hätte, dass wir möglicherweise planerisch ins Haushaltssicherungskonzept gefallen wären, betrug 375.000 €. Bei der vorgenannten jährlichen Abweichung hätte man diese Differenz durch Einsparungen an einigen Stellen sicherlich ausgleichen können.
Einen Vorschlag, den wir dazu im letzten Jahr gemacht haben, war z.B. die Berücksichtigung eines globalen Minderaufwands. Dieser wurde übrigens für den letzten Haushalt im Benehmenschreiben der Bürgermeister an den Kreis auch gefordert. Die Gemeinde Wickede hat ihn nur leider selbst nicht nutzen wollen. Das seien „Taschenspielertricks“ und würden uns nichts nützen. Umso erfreulicher, dass die Verwaltung unseren Vorschlag, der im letzten Jahr nicht denkbar war, nun plötzlich doch berücksichtigt und in diesem Haushalt einen globalen Minderaufwand von ca. 400.000€ eingepreist hat. Hätte man dieses Vorgehen im letzten Jahr nicht abgeblockt, wäre die Beratung vielleicht anders für die Bürgerinnen und Bürger ausgegangen – nämlich ohne Steuererhöhungen! Und nun ist der Taschenspielertrick der FDP ein probates Mittel des Haushaltes 2025.
Aber nun gut, richten wir unseren Blick nach vorne ins hier und jetzt und damit auf die nächste große Aufgabe: Die Grundsteuerreform zum 01.01.2025.
Nachdem es die schwarz-grüne Landesregierung in NRW leider nicht geschafft hat ein eigenes Modell zu entwerfen und der Vorschlag der FDP zur Zeiten der vorherigen schwarz-gelben Regierung eines Flächenmodells abgelehnt wurde, haben wir nun den Salat – oder in diesem Fall: Das sogenannte „Scholz-Modell“. Das Flächenmodell hätte uns viel Bürokratie und Diskussionen erspart und wäre für die Bürgerinnen und Bürger deutlich transparenter gewesen. Nicht mal Hamburg – die Heimatstadt von Olaf Scholz wendet das „Scholz-Modell“ an. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, wie es sein kann, dass von der Rechtsform des Eigentümers abhängt, wie hoch die Grundsteuern bei den Nebenkosten des Mieters sind. Denn hier gibt es z.B. einen Genossenrabatt. Nicht wie nun vielleicht der ein
oder andere vermutet für Mitglieder der SPD, sondern für Wohnungsgenossenschaften. Diese können einen Rabatt von 25% geltend machen. Wird nun ein und dieselbe Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft, der keine Genossenschaft ist, zahlt der Mieter plötzlich deutlich höhere Grundsteuern. Wo ist diese Neuregelung bitte realitätsnah? Lassen Sie mich ein anderes Beispiel nennen: Ein Haus wird kernsaniert, um bessere energetische Standards etc. umzusetzen. Förderungen sind hier natürlich sehr verlockend. Aber profitiert der Eigentümer am Ende? Also zumindest hinsichtlich der Grundsteuer nicht. Denn als Dank dafür, dass er sein Eigenheim auf neuere Standards gebracht hat, steigt der Wert der Immobilie und damit auch die zu leistende Grundsteuer.
Nun ist es aber leider, wie es ist: Wir haben ein Urteil. Wir haben eine Frist und wir haben ein schlechtes Modell. Die Umsetzung hierzu hat das Land auf die Kommunen abgewälzt.
Die Verwaltung hat nun aber einen Vorschlag erarbeitet, den wir Liberale gerne unterstützen: Den einheitlichen Hebesatz in geringerer Höhe, als vom Land zur Aufkommensneutralität vorgeschlagen.
Wir raten mit de
m derzeitigen Kenntnisstand aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit von der Einführung differenzierter Hebesätze ab und begrüßen daher diesen Vorschlag.
Denn das Risiko, dass diese Reform durch Rechtsprechung gekippt oder verändert wird, ist nicht gering. Bei differenzierten Hebesätzen müssten wir entsprechende Rücklagen bilden, um mögliche Rückforderungsansprüche der Steuerpflichtigen befriedigen zu können. Denn die Steuerpflichtigen, die durch höhere Steuerlasten nun stärker belastet werden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit hiergegen vorgehen. Sollten Sie im weiteren Verfahren Recht bekommen aufgrund ihrer Benachteiligung, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung. Alle anderen Steuerpflichtigen, die somit in den Jahren bis dahin zu wenig geleistet haben, können aber aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht nachträglich zur Kasse gebeten werden und somit die nachträglichen Aufwendungen der Gemeinde nicht kompensieren. Somit würden vermutlich erneut weitere Steuererhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, um dieses Resultat finanzieren zu können.
Uns sollte es nicht nur um die Einnahmen gehen, sondern auch um die Akzeptanz der Steuern. Steuern zahlt niemand gerne, aber erst recht nicht, wenn ein Verfahren so intransparent ist.
Wir haben allein für den Kreis Soest 4.218 Schätzungen (Stand 15. Oktober 2024) und 5.177 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragswertfeststellungen (Stand 30.02.2024). Wie diese entschieden werden, wissen wir noch nicht, abgesehen von entsprechender Rechtsprechung. Das zeigt die große Unbekannte in dieser Reform.
Wir sind der Meinung, dass wir hiermit ausreichend gute Gründe haben, die derzeit gegen die differenzierten Hebesätze sprechen und schließen uns daher dem einheitlichen Hebesatz an.
Viele fragen sich sicherlich auch woher denn nun die höheren Bewertungen im Bereich Wohnen und die Entlastung im Bereich Gewerbe kommen. Nun ja, in welchem Bereich finden Sie denn die bessere Ausstattung und Lage vor? Lassen Sie sich die hochwertigsten Sanitäranlagen in eine Turnhalle oder in das private Bad bauen? Steht die Lagerhalle eher abseits in einem Industriegebiet oder in einem schönen Wohngebiet in bester Lage? Hier ist eine höhere Bewertung der „Wohnqualität“ doch die einzige sinnige Schlussfolgerung. Nun sagen einige Stimmen: “Ja, aber mit den Räumlichkeiten verdient das Gewerbe doch auch sein Geld.“ Ja klar, tut es das aber genau darauf zahlt es schließlich auch Gewerbesteuern.
Schlussendlich möchten wir eine Lösung finden, mit der wir dem Urteil Rechnung tragen, aber niemanden überfordern oder gar gegeneinander ausspielen.
Bei der Grundsteuer haben wir eine maximale Betroffenheit der Bevölkerung. Niemand kann sich gegen die Erhebung wehren und jeder, der in Wickede lebt zahlt sie.
Natürlich haben wir uns auch das inhaltliche Zahlenwerk des Haushalts angesehen und Vorschläge hierzu unterbreitet, wozu ich mich auch noch kurz äußern möchte.
Wie bereits eingangs erwähnt, vertrauen wir bei der Kalkulation der Ansätze auf die Erfahrung und Einschätzung der Verwaltung. Diese werden in mehreren internen Runden besprochen und bereits auf das erforderliche Maß angepasst.
Zu großen Investitionen, wie beispielsweise im Bereich der freiwilligen Feuerwehr haben wir uns mit den Verantwortlichen (hier z.B.: Marcel Horn) ausgetauscht und über die Notwendigkeit und Hintergrund der Anschaffungen informieren lassen.
Dennoch haben wir zwei Ansätze, die wir bereits im Haushalt 2025 veranschlagen wollen und über die bereits im HFA abgestimmt wurde. Das sei zunächst die Medientechnik für unser Bürgerhaus. Hierdurch soll nicht nur Vereinen und anderen Mietern die Möglichkeit zum Streamen, wie bspw. an Karneval geschaffen werden. In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir die Kolleginnen und Kollegen hier im Rat leider nicht von der Möglichkeit der transparenten Teilhabe aller Bürger von zu Hause überzeugen, aber wir geben nicht auf und plädieren dafür auch im neuem Rat nach den Kommunalwahlen. Vielleicht gibt es dann doch noch die Chance den Schritt in das moderne Zeitalter mitzugehen, wie es bereits andere Kommunen tun – die mangelnde Technik kann dann als Argument zumindest nicht mehr gebracht werden. Im ersten Schritt schafft man hier aber eine gute Infrastruktur für alle Nutzer des Bürgerhauses.
Der weitere Ansatz bezieht sich auf eine Planung und Machbarkeitsstudie für einen Radweg von der Chausee vorbei an der Westerhaar bis nach Schlückingen. Bevor man hier über Machbarkeiten und Kosten spricht muss man diese erst einmal kennen. Und bevor man Förderprogramme nutzen kann, müssen ebenfalls erste Planungen vorbereitet sein, wie bei anderen Projekten auch. Jeder Ortsteil hat seine Verbindung zum Kernort: Der Radweg von der Ruhrbrücke bis zur ZUE in Wimbern. Wiehagen hat den Radweg am Sportplatz Im Ohl vorbei. Echthausen bekommt nun sogar eine neue Brücke – die Ihnen gegönnt sei. Insbesondere unter den bereits thematisierten erfreulichen Umständen der 90% igen Förderung. Und was ist mit der Anbindung von Schlückingen? Hier könnte ein neues Verbindungsnetz entstehen, wodurch nicht nur Fußgänger, Radfahrer und junge Eltern mit Kinderwagen die Wege besser nutzen können, sondern die Schlückinger können ebenfalls z.B. mit dem Rad den Kernort sicher erreichen und zugleich entsteht eine Verbindung von Wickede über Schlückingen bis nach Büderich über den Wirtschaftsweg, der bekanntlich als „Kuhweg“ bezeichnet wird. Was eine Chance! Die sollten wir doch nicht bereits in der Planung scheitern lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch wenn wir hier und da Kritik üben und auch mal in der Sache streiten, bedanken wir uns bei der Verwaltung, dem Bürgermeister und unseren Ratskolleginnen und -Kollegen für die gute Zusammenarbeit und freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr viele gute Entscheidungen für unsere Heimat auf den Weg gebracht haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!